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Neues von der Riederalp - Gemeinde Riederalp verliert Prozess!

Riederalp 

Gerichtsurteil als pdf

Chronologie der Ereignisse

Sex ist schlimmer als Mord!   Wie der Gemeinderat Riederalp einen ordentlichen Arbeitgeber und Steuerzahler schikaniert!   Chronologie des amtlichen Irrsinns:   25. Februar 2008: Libosan lanciert den Alpenporno „Das Neuste von der Riederalp“ am Kiosk. Der Titel ist an über 2'000 Verkaufsstellen erhältlich.   25. März 2008: Der nächste Titel erscheint am Kiosk. Die restlichen Riederalp-Filme werden zurück genommen. Fortan ist der Titel nur noch bei Libosan direkt und im Erotik-Fachhandel erhältlich.   7. Juli 2008: Libosan erhält einen Brief, vorerst per E-Mail von der Gemeinde Riederalp. Dieser enthält unter anderem die nette Aufforderung: „Hiermit fordern wir Sie unmissverständlich auf, den Namen Riederalp im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Firma libosan.ch nicht mehr zu nennen. Sollten wir feststellen, dass der Name Riederalp weiterhin verwendet wird, sehen wir uns veranlagt, den Rechtsweg zu beschreiten. Wir räumen Ihnen eine Frist von 10 Tagen ein, um das Notwendige zu veranlassen.“ Das heisst im Klartext, wir hätten die restlichen DVDs vernichten müssen.   Wir antworten mit einem E-Mail, dass es sich beim Namen „Riederalp“ grundsätzlich um einen Flurnamen handelt und solche sind in der Schweiz nicht schützbar. Ausserdem sei nicht ersichtlich wie der Filmtitel der Gemeinde Riederalp Schaden könnte, ganz im Gegenteil es ist ja Werbung pur.   Zu diesem Zeitpunkt waren wir noch überzeugt, dass es sich um reine Schaumschlägerei handelt, dass jeder seriöse Rechtsanwalt der Gemeinde von einem Verfahren gegen uns abraten müsste.   Wir informieren die Presse indem wir das Schreiben der Gemeinde veröffentlichen.   8. Juli 2008: Bereits 1 Tag später raschelt es im Blätterwald, mehrer Zeitungen u.a. 20-Minuten nehmen die Story auf. Praktisch sämtliche Walliser Zeitungen berichten über den weltbewegenden Fall. Die Kommentare und Tendenzen schwanken zwischen allgemeiner Belustigung über den Gemeinderat bis zu Empörung über die freche Pornofirma Libosan. Sogar der Beobachter berichtet über die aufgeregten Gemeinderäte.   5. September 2008: Der gegnerische Anwalt reicht am Bezirksgericht in Brig ein „Gesuch um Erlass von vorsorglichen Massnahmen ein“. Im Volksmund auch „Superprovisorische Verfügung“ genannt. Dies volle sieben Monate nachdem die DVD erschienen ist!  Das Gericht legt sofort einen Verhandlungstermin auf den 12. September 2008 fest.
Unser Rechtsanwalt telefoniert mit dem Gericht. Das Gericht erkennt, dass da keineswegs Dringlichkeit gegeben ist. Der Verhandlungstermin wird abgesetzt. Die Parteien erhalten Zeit für eine schriftliche Stellungnahme.
  24. September 2008: Unser Anwalt reicht eine ausführliche Stellungnahme ein. Materiell haben wir eigentlich keine Zweifel, dass wir im Recht sind. Dass es sich bei der Klägerin um eine Walliser Gemeinde handelt und der Prozess in Brig geführt wird, gibt uns aber doch etwas zu denken.   14. Oktober 2008: Der gegnerische Anwalt reicht eine Replik ein, eine Antwort auf die Eingabe unseres Anwaltes. Offenbar ist es ein ganz grosses Problem, dass wir nackte Tatsachen verkaufen, ach wie sind wir doch schlechte Menschen. Diese Replik enthält einige Aussagen, die den Verdacht aufkommen lassen es könnte sich dabei möglicherweise um strafrechtlich relevante Beleidigungen und Diffamierungen handeln.   10. November 2008: Unser Anwalt nimmt nochmals Stellung und entkräftet die unsinnigen Behauptungen der Gegenseite.  

Anschliessend herrscht absolute Funkstille!

24. Februar 2009: Ziemlich genau 1 Jahr nachdem die DVD erschienen ist. Wir erhalten den Entscheid des Bezirksgerichtes Brig vom Vortag. Auf eine Verhandlung wurde verzichtet, das Gericht entschied aufgrund der nun umfangreichen Akten. Die Klage wird vollumfänglich abgewiesen. Dies mit folgender Begründung:

 

  1. Bei der Einreichung der Klage am 5. September, war sicher keine Dringlichkeit (mehr) geboten.
  2. Es besteht keinerlei Verwechslungsgefahr. Niemand könnte auf die Idee kommen bei der DVD handle es sich um eine offizielle Veröffentlichung der Gemeinde.
  3. Ein Schaden für die Gemeinde Riederalp ist nicht glaubhaft. Wieso sollte sich jemand aufgrund dieser DVD an der Gemeinde „Riederalp“ rächen wollen (wie von der Klägerin behauptet).
  4. Auch negative Schlagzeilen sind mit Vorteilen verbunden.

 

  Wir lassen die Korken knallen!   Was hat’s gebracht?  
  1. Der Fall hat uns einige Stunden Arbeitszeit gekostet, die wir nicht ersetzt erhalten.
  2. Unsere Anwaltskosten müssen von der Gemeinde Riederalp ersetzt werden.
  3. Die Steuerzahler der Gemeinde Riederalp bleiben total auf gut Fr. 10'000.— Gerichts und Anwaltskosten sitzen.
Es stellt sich dabei natürlich die Frage: Was hätte es der Gemeinde Riederalp gebracht, wenn sie das Verfahren tatsächlich gewonnen hätte und der Vertrieb der DVD verboten worden wäre. War der Einsatz von Steuergeldern für diese wichtige Angelegenheit gerechtfertigt?   Othmarsingen, 24. Februar 2009/THS

  

brief_riederalp_tn.gifGanz offensichtlich haben nicht alle Riederalper Freude an unserem Porno.

Was soll's, eine Chance haben die Herrschaften Gemeinderäte wohl kaum, lästig werden könnte es für uns natürlich schon ....

Es stellt sich natürlich auch die Frage ob da Behördenmitglieder Ihre Amt und allenfalls sogar Gelder der Gemeinde missbrauche um ihre private Weltanschauung durchzusetzen. Da könnte sich natürlich die Frage nach Unterschlagung und Amtsmissbrauch stellen. Wir sind jedoch froh, dass wir dies nicht zu beurteilen haben!

Originalbrief der Gemeindeverwaltung Riederalp als PDF: Klick auf das Bild für ein grosse, lesbare Ansicht!

 

 
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